Kündigung erhalten – die wichtigsten Fristen sofort im Blick
Nach einer Kündigung zählt jeder Tag: Wer die 3-Tage-Frist bei der Arbeitsagentur verpasst, riskiert eine einwöchige Sperre beim Arbeitslosengeld. Diese Liste ersetzt keine Rechtsberatung – bei Unsicherheit hilft ein Fachanwalt für Arbeitsrecht.
- Datum des Kündigungszugangs sofort notieren – ab hier laufen alle wichtigen Fristen
- Innerhalb von 3 Tagen bei der Agentur für Arbeit arbeitsuchend melden (gilt auch an Wochenenden/Feiertagen – Online-Meldung ist 24/7 möglich)
- 3-Wochen-Frist für eine mögliche Kündigungsschutzklage im Kalender markieren
- Prüfen, ob die Kündigung überhaupt wirksam zugegangen ist (Form, Frist, Unterschrift)
- Bei Unsicherheit zur Wirksamkeit: frühzeitig einen Fachanwalt für Arbeitsrecht kontaktieren
- Arbeitsuchend-Meldung kann später zurückgenommen werden, falls die Kündigung unwirksam ist oder eine neue Stelle gefunden wird – im Zweifel trotzdem fristgerecht melden
- Falls das genaue Enddatum schon länger als 3 Monate vorher bekannt ist: Meldung reicht bis 3 Monate vor letztem Arbeitstag
- Zusätzlich spätestens am ersten Tag der tatsächlichen Arbeitslosigkeit gesondert arbeitslos melden (eigener Schritt, nicht identisch mit der Arbeitsuchend-Meldung)
- Bei Aufhebungsvertrag: Vorsicht – kann zu einer Sperrzeit führen, nur sinnvoll bei bereits gefundener neuer Stelle
- Resturlaubstage berechnen und rechtzeitig beantragen bzw. Auszahlung klären, falls Urlaub nicht mehr genommen werden kann
- Überstunden klären und nach Möglichkeit noch abbauen oder auszahlen lassen
- Prüfen, ob ein Anspruch auf Abfindung bestehen könnte
- Arbeitszeugnis rechtzeitig anfordern
- Personalausweis, Kündigungsschreiben, Arbeitspapiere und Lohnsteuerbescheinigung für die Meldung bereithalten
- Fehlende Unterlagen können meist nachgereicht werden – kann aber den Zahlungsbeginn verzögern, also möglichst vollständig einreichen