Vorsorgevollmacht & Patientenverfügung – Checkliste zur Vorbereitung
Was bei der Erstellung von Vorsorgevollmacht, Patientenverfügung und Betreuungsverfügung zu bedenken ist. Diese Liste ersetzt keine Rechtsberatung – bei Unsicherheit hilft ein Anwalt, Hausarzt oder eine Betreuungsbehörde.
- Sich klarmachen: ohne Vorsorgevollmacht entscheiden nicht automatisch Angehörige – im Ernstfall kann ein gerichtlich bestellter, fremder Betreuer eingesetzt werden
- Unterschied verstehen: Vorsorgevollmacht regelt Vertretung in allen Lebensbereichen, Patientenverfügung nur die medizinischen Wünsche
- Vertrauensperson(en) für die Vorsorgevollmacht auswählen (z. B. Partner, Kinder, Geschwister)
- Ausgewählte Person(en) ansprechen und deren Einverständnis einholen
- Mit der bevollmächtigten Person ausführlich über eigene Behandlungswünsche sprechen
- Ggf. mehrere Bevollmächtigte benennen, damit nicht eine Person allein entscheiden muss
- Medizinische Maßnahmen und lebensverlängernde Behandlungen konkret durchdenken und festhalten (möglichst nicht nur pauschal)
- Bei Unsicherheit: Hausarzt, Betreuungsverein oder Betreuungsbehörde um Unterstützung bei der Formulierung bitten
- Betreuungsverfügung erwägen: für den Fall, dass die Vorsorgevollmacht unwirksam wird oder die bevollmächtigte Person ausfällt
- Kontovollmacht für Bank/Depot separat klären – viele Banken akzeptieren die allgemeine Vorsorgevollmacht nicht ohne Weiteres
- Dokumente eigenhändig unterschreiben (ohne Original-Unterschrift sind sie nicht gültig)
- Prüfen, ob notarielle Beglaubigung sinnvoll ist (für rein gesundheitliche Fragen nicht zwingend nötig, für Immobiliengeschäfte oft schon)
- Aufbewahrungsort festlegen, der im Notfall schnell zugänglich ist
- Bevollmächtigte Person(en) über den Aufbewahrungsort informieren
- Registrierung im Zentralen Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer erwägen
- Dokumente regelmäßig überprüfen und bei Bedarf aktualisieren