Verkehrsunfall – Sofortmaßnahmen und Dokumentation
Die ersten Minuten nach einem Verkehrsunfall entscheiden oft über eine reibungslose Schadensregulierung. Diese Liste ist eine allgemeine Orientierung, kein Ersatz für den gesunden Menschenverstand vor Ort oder rechtliche Beratung im Einzelfall.
- Sofort anhalten, Ruhe bewahren
- Warnblinkanlage einschalten
- Warnweste noch im Fahrzeug anlegen, bevor ausgestiegen wird
- Beim Aussteigen auf den fließenden Verkehr achten
- Warndreieck aufstellen (Autobahn: 150-400 m Abstand je nach Geschwindigkeit)
- Bei nur kleinem Blechschaden: Fahrzeuge aus der Gefahrenzone fahren
- Bei größerem Schaden: Unfallspuren nicht beseitigen, bis die Polizei da war
- Verletzten im Rahmen der eigenen Möglichkeiten Erste Hilfe leisten
- Bei Bedarf Rettungsdienst rufen (112)
- Bei Personenschäden, größeren Sachschäden oder unklarer Schuldfrage: Polizei rufen und Unfallaufnahme abwarten
- Merken: unerlaubtes Entfernen von der Unfallstelle ist strafbar (§ 142 StGB) – Unfallort nur bei dringendem Grund verlassen
- Fotos der Endposition beider Fahrzeuge machen
- Fotos der Gesamtsituation machen (Kreuzung, Straßenführung, Beschilderung)
- Alle Beschädigungen an beiden Fahrzeugen aus mehreren Perspektiven fotografieren
- Bremsspuren, Splitter und weitere Unfallspuren fotografieren
- Kontaktdaten und Versicherungsdaten des Unfallgegners notieren (Kennzeichen, Name, Versicherung)
- Kontaktdaten von Zeugen notieren
- Kein Schuldanerkenntnis vor Ort abgeben
- Bei Polizeieinsatz: Aktenzeichen des Unfallberichts notieren (wird später für Versicherung/Anwalt gebraucht)
- Unfallstelle erst räumen, wenn alles dokumentiert und mit der Polizei bzw. dem Unfallgegner geklärt ist
- Warndreieck nach dem Räumen wieder einpacken
- Unfall der eigenen Kfz-Versicherung umgehend melden (spätestens innerhalb einer Woche)
- Bei Schäden oberhalb der Bagatellgrenze (ca. 700-1.000 €): unabhängigen Kfz-Sachverständigen beauftragen