Behördengänge nach der Geburt – Checkliste für frischgebackene Eltern
Welche Anträge und Behördengänge nach (und teils schon vor) der Geburt anstehen – von Fristen bis zu benötigten Unterlagen. Regelungen können sich ändern, im Zweifel bei der jeweiligen Stelle nachfragen.
- Geburt innerhalb von 7 Werktagen beim Standesamt anmelden (Geburtsurkunde wird dabei ausgestellt)
- Mehrere Ausfertigungen der Geburtsurkunde bestellen (für Elterngeld, Kindergeld, Krankenkasse)
- Krankenkasse über die Geburt informieren und Kind mitversichern
- Kindergeld bei der Familienkasse beantragen
- Elterngeld bei der zuständigen Elterngeldstelle beantragen (innerhalb der ersten 3 Lebensmonate für rückwirkende Zahlung)
- Mutterschaftsgeld bzw. Mutterschutzlohn beantragen, falls zutreffend
- Kinderfreibetrag beim Finanzamt prüfen lassen (wird oft automatisch mit Kindergeld verglichen)
- Elternzeit beim Arbeitgeber anmelden (spätestens 7 Wochen vor gewünschtem Beginn) und bestätigen lassen
- Bei Frühgeburt: Arbeitgeber zusätzlich informieren
- Bei unverheirateten Eltern: Vaterschaftsanerkennung beim Jugendamt oder Notar erklären
- Gemeinsame Sorgerechtserklärung abgeben (Jugendamt oder Notar), falls gewünscht
- Bei gleichgeschlechtlichen Ehepaaren: Stiefkindadoption durch die nicht-leibliche Mutter klären
- Bei Alleinerziehenden: Kindesunterhalt bzw. Unterhaltsvorschuss prüfen
- Personalausweis für das Kind beim Bürgeramt beantragen
- Bei Reisen: Kinderreisepass bzw. regulären Reisepass rechtzeitig beantragen (biometrisches Foto + Geburtsurkunde nötig)
- Termin für die nächste Kindergesundheitsuntersuchung (U-Untersuchung) beim Kinderarzt vereinbaren
- Kita-Platz-Suche starten, falls noch nicht geschehen (lange Wartelisten einplanen)
- Steuer-ID des Kindes für den Kindergeldantrag bereithalten