Flugverspätung/Flugausfall – Entschädigung durchsetzen

Bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierung oder Nichtbeförderung stehen nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) 261/2004 bis zu 600 € Entschädigung zu – viele Betroffene fordern das nie ein. Kein Anspruch auf Vollständigkeit im Einzelfall.