Führerschein-Pflichtumtausch – Checkliste & Fristen
Bis 2033 müssen rund 43 Mio. alte Führerscheine in Deutschland in den neuen EU-Kartenführerschein umgetauscht werden, gestaffelt nach Geburts-/Ausstellungsjahr. Fristen prüfen und Unterlagen bereithalten.
- Eigenes Ablaufdatum prüfen: bei Papierführerscheinen zählt das Geburtsjahr, bei Kartenführerscheinen ab 1999 das Ausstellungsjahr
- Vor 1953 Geborene: Frist ist einheitlich der 19. Januar 2033, unabhängig vom Ausstellungsjahr
- Nächster genereller Stichtag im Blick behalten: 19. Januar 2027 (Führerscheine von 2002-2004)
- Aktuellen Führerschein bereithalten
- Aktuelles biometrisches Passfoto besorgen (nicht älter als 2 Jahre, Mindestgröße 35×45 mm)
- Auszug aus der Führerscheindatei besorgen, falls der Führerschein nicht von der jetzigen Zulassungsstelle stammt
- Personalausweis oder Reisepass bereithalten
- Prüfen, ob online beantragt werden kann (viele Straßenverkehrsämter bieten das an)
- Antrag beim Straßenverkehrsamt des Wohnorts stellen
- Bearbeitungszeit einplanen (durchschnittlich ca. 12 Wochen, nicht auf den letzten Drücker warten)
- Bei Wohnsitz außerhalb der EU: Kontakt zur ursprünglich ausstellenden Behörde aufnehmen, Unterlagen ggf. per Post einreichen
- Merken: Der Umtausch ist rein verwaltungstechnisch – keine neue Fahrprüfung oder ärztliche Untersuchung nötig
- Merken: Der neue EU-Kartenführerschein gilt nur 15 Jahre und muss danach erneut verlängert werden