Bauabnahme Neubau – Checkliste mit Mängeldokumentation
Die Bauabnahme ist rechtlich der Moment, in dem die Beweislast für Mängel vom Bauunternehmen auf den Bauherrn übergeht – gründliche Prüfung und Fotodokumentation sind entscheidend. Bei größeren Vorhaben empfiehlt sich ein Sachverständiger.
- Ausreichend Zeit für den Termin einplanen, nicht unter Zeitdruck abnehmen
- Bauvertrag, Baubeschreibung und Baupläne zum Termin mitnehmen
- Messgeräte mitbringen (Wasserwaage, Zollstock/Maßband)
- Prüfen, ob ein unabhängiger Bausachverständiger hinzugezogen werden sollte
- Bodenplatte auf Ebenheit und sichtbare Risse prüfen (mit Wasserwaage nachmessen)
- Kellerabdichtung auf lückenlose Ausführung prüfen, insbesondere an Rohrdurchführungen
- Nach Abdichtungsprotokoll fragen, falls vorhanden
- Mauerwerk und Fassade auf Risse, Ausblühungen und unsaubere Mörtelfugen prüfen
- Putzoberfläche auf Risse, Abplatzungen und Hohlstellen prüfen (durch Abklopfen)
- Anschlüsse an Fenstern und Türen auf saubere Ausführung prüfen
- Dämmung auf vollständigen Einbau prüfen (z. B. im Dach)
- Geländeentwässerung prüfen: Gefälle muss vom Gebäude weg verlaufen
- Drainage und Rigole auf Funktion prüfen
- Pflaster- und Wegeflächen dürfen kein Wasser zum Haus leiten
- Lichtschächte auf korrekte Entwässerung prüfen
- Heizung auf Betriebsbereitschaft inkl. Warmwasser prüfen
- Alle Räume auf gleichmäßige Wärmeabgabe der Heizkörper bzw. Fußbodenheizung prüfen
- Sanitärinstallationen auf Funktion und Dichtigkeit prüfen
- Elektroinstallation stichprobenartig prüfen (Steckdosen, Schalter, Sicherungskasten)
- Jeden Mangel einzeln mit Foto dokumentieren: Detailaufnahme UND Raumübersicht für eindeutige Zuordnung
- Zollstock als Maßreferenz mit ins Foto nehmen, wenn die Größe des Mangels relevant ist
- Lieber einen Punkt zu viel als zu wenig im Protokoll festhalten – nicht dokumentierte Mängel gelten rechtlich als nicht vorhanden
- Abnahmeprotokoll auf Vollständigkeit prüfen: Datum, Uhrzeit, alle Anwesenden, Bauvorhaben, vollständige Mängelliste mit Raumbezug
- Klare Fristen zur Mängelbeseitigung im Protokoll festhalten
- Bei unwesentlichen Mängeln: Mängelvorbehalt ins Protokoll aufnehmen statt die Abnahme zu verweigern
- Vor der Schlusszahlung abwarten, bis alle wesentlichen Mängel behoben sind
- Sicherstellen, dass sowohl Bauherr als auch Bauunternehmen eine Kopie des unterschriebenen Protokolls erhalten
- Merken: Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Datum der Abnahme, nicht mit dem Einzug
- Später entdeckte, bei der Abnahme nicht erkennbare Mängel umgehend schriftlich melden